EINFACH UND SCHNELL ZU IHRER BMW PROBEFAHRT.
Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Probefahrt vor:
- Mit unserem Online-Formular legen Sie einfach den Termin und Ihr Wunschmodell fest, oder kontaktieren direkt Ihr BMW Verkaufsteam, welches sich umgehend mit einer Terminbestätigung und allen erforderlichen Details bei Ihnen meldet.
- Vor Ort erhalten Sie von einem Verkäufer oder Produktexperten eine gründliche Einweisung. Die Fahrtzeit in Ihrem bevorzugten BMW bestimmen Sie dabei selbst.
- Bitte denken Sie daran, für einen problemlosen Ablauf Ihren Führerschein sowie Ihren Personalausweis in Originalform mitzubringen.
- Berücksichtigen Sie außerdem das erforderliche Mindestalter: 21 Jahre generell und für die Fahrzeuge aus der Luxusklasse sowie die M Modelle mindestens 25 Jahre.
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Wie viel kostet eine Probefahrt bei BMW?
Probefahrten bei BMW sind kostenlos und können bei uns arrangiert werden.
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Wie lange dauert eine Probefahrt?
Die Dauer einer Probefahrt können Sie selbst entscheiden und in Ihrer BMW Niederlassung festlegen.
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Kann man eine Probefahrt allein machen?
Ja, eine Probefahrt findet ohne festgelegte Begleitung von BMW statt.
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Kann man über das Wochenende eine Probefahrt machen?
Ja, Sie können je nach Verfügbarkeit des Wunschmodells auch über ein ganzes Wochenende eine Probefahrt anfragen. Die Buchung hierfür übernimmt Ihre BMW Niederlassung.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und zu elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.